Gemeinderat

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Der Gemeinderat oder die Gemeindevertretung ist das Haupt Organ (Recht) einer Gemeinde. Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar. In Märkten heißt der Gemeinderat Marktgemeinderat. In Städten wird er als Stadtrat, Ratsversammlung oder Stadtverordnetenversammlung bezeichnet (siehe auch: Stadtvertretung). – Auch die Angehörigen dieser Gremien werden oft Gemeinderat bzw. Stadtrat genannt (z.B. Stadtrat Alois Müller).

Trotz der Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat in den meisten Fällen nicht um einen Teil der Legislative, sondern der Exekutive; eine Ausnahme hierzu bilden die Vertretungen in Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg, Bremen und Wien, die gleichzeitig Parlament des Bundeslandes sind. So ist in Wien der Gemeinderat gleichzeitig Landtag (Österreich) des Bundesland (Österreich)es Wien.

Auch in Kirchengemeinden gibt es einen Gemeinderat, der üblicherweise Kirchengemeinderat bzw. Pfarrgemeinderat heißt.

Externe Links

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat

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